| Veranstalter | Fachschule Elektro-Ausbildungszentrum Zentralschweiz EAZ Technikumstrasse 1 6048 Horw | | Titel der Ausbildung | | | Ziel | | | Kursort | Elektro-Ausbildungszentrum Zentralschweiz Technikumstrasse 1 6048 Horw | | Kosten | 1 Der Kandidat entrichtet innert 30 Tagen nach bestätigter Zulassung die Prüfungsgebühr einschliesslich Materialgeld
2 Kandidaten, die nach Art. 12 im Reglement aus entschuldbaren Gründen von der Prüfung zurücktreten, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen Kosten rückerstattet. 3 Wem die Fachkundigkeitsbescheinigung nicht erteilt werden kann, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr. 4 Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Prüfung gehen zulasten des Kandidaten. | | Dauer | | | Zulassung EAZ | | Zulassung zur Prüfung VSEI | 1 Zur Prüfung wird zugelassen, wer: a) die Bedingungen gemäss Art. 8 im Reglement erfüllt; b) über die erforderliche Praxis verfügt; c) über die erforderlichen Ausbildungsabschlüsse verfügt; d) die Prüfungsgebühr nach Art. 10 Abs. 1 im Reglement überwiesen hat
und
2 a) eine Berufslehre als Elektromonteur oder Elektrozeichner und ein Studium der Energie-Elektrotechnikan einer Fach Fachhochschule (FH) abgeschlossen hat oder einen gleichwertigigen Abschluss an einer anderen Lehranstalt ( Höhere Technische Lehranstalt HTL) besitzt;
b) eine Berufslehre als Elektromonteur oder Elektrozeichner und ein Studium der Energie-Elektrotechnik an einer Höheren Fachschule für Technik (Technikerschule TS) abgeschlossen hat oder einen gleichwertigen Abschluss an einer anderen Lehranstalt besitzt und sich zusätzlich über drei Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person aufweist;
c) eine Berufslehre in einem dem Elektromonteur oder Elektrozeichner nahe verwandten Beruf oder die Matura und ein Studium der Energie-Elektrotechnik an einer eidgenössischen technischen Hochschule, einer Fachschule, einer Höheren Fachschule für Technik abgeschlossen hat oder einen gleichwertigen Abschluss an einer anderen Lehranstalt besitzt und sich zusätzlich über fünf Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweist;
d) das Diplom der höheren Fachprüfung eines dem diplomierten Elektroinstallateure nahe verwandten Berufes besitzt und sich zusätzlich über fünf Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweist.
3 Über die Gleichwertigkeit einer Ausbildung und über die dem Elektromonteur oder Elektrozeichner nahe stehenden Berufe entscheidet die Prüfungskommission nach Anhören des ESTI.
4 Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das BBT.
5 Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird dem Bewerber in der Regel drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid umfasst die Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Beschwerdebehörde und die Beschwerdefrist nennt. | Zeitliche Beanspruchung | | | Beginn | Bei Bedarf | | Ablauf | | Prüfung
| | | Zertifikates | | | Bemerkungen | Trägerschaft: Verband Zentralschweizerischer Elektro- Installationsfirmen VZEI | | Zusatztext | 1 Die Praxisprüfung umfasst folgende Fächer:
Fach 1: Sicherheit 1) 3½ - 4½ Std. mündlich/und oder schriftlich
Fach 2: Projektierung 1) 3½ - 4½ Std. mündlich/und oder schriftlich Fach 3: Technische 3½ - 4½ Std. mündlich/und oder schriftlich Projektanalyse 1) 1) Fallfächer, Mindestnote 4
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