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Praxisprüfungen Drucken E-Mail
VeranstalterFachschule
Elektro-Ausbildungszentrum Zentralschweiz EAZ
Technikumstrasse 1
6048 Horw
Titel der Ausbildung 
Ziel 
KursortElektro-Ausbildungszentrum Zentralschweiz
Technikumstrasse 1
6048 Horw
 
Kosten

1   Der Kandidat entrichtet innert 30 Tagen nach bestätigter
     Zulassung die Prüfungsgebühr einschliesslich Materialgeld

2   Kandidaten, die nach Art. 12 im Reglement aus entschuldbaren
     Gründen von der Prüfung zurücktreten, wird der einbezahlte
     Betrag unter Abzug der entstandenen Kosten rückerstattet.

3   Wem die Fachkundigkeitsbescheinigung nicht erteilt werden
     kann, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.

4   Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung
     während der Prüfung gehen zulasten des Kandidaten.

Dauer 
Zulassung EAZ 
Zulassung zur
Prüfung VSEI

1   Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) die Bedingungen gemäss Art. 8 im Reglement erfüllt;
b) über die erforderliche Praxis verfügt;
c)  über die erforderlichen Ausbildungsabschlüsse verfügt;
d) die Prüfungsgebühr nach Art. 10 Abs. 1 im Reglement
    überwiesen hat

    und

2  a) eine Berufslehre als Elektromonteur oder Elektrozeichner
        und ein Studium der Energie-Elektrotechnikan einer Fach
        Fachhochschule (FH) abgeschlossen hat oder einen
        gleichwertigigen Abschluss an einer anderen Lehranstalt
        ( Höhere Technische Lehranstalt HTL) besitzt;

    b) eine Berufslehre als Elektromonteur oder Elektrozeichner
        und ein Studium der Energie-Elektrotechnik an einer 
        Höheren Fachschule für Technik (Technikerschule TS)
        abgeschlossen hat oder einen gleichwertigen Abschluss
        an einer anderen Lehranstalt besitzt und sich zusätzlich
        über drei Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer
        fachkundigen Person aufweist;

    c) eine Berufslehre in einem dem Elektromonteur oder
        Elektrozeichner nahe verwandten Beruf oder die Matura und
        ein Studium der Energie-Elektrotechnik an einer
        eidgenössischen technischen Hochschule, einer Fachschule,
        einer Höheren Fachschule für Technik abgeschlossen hat
        oder einen gleichwertigen Abschluss an einer anderen
        Lehranstalt besitzt und sich zusätzlich über fünf Jahre Praxis
        im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person
        ausweist;

    d) das Diplom der höheren Fachprüfung eines dem diplomierten
        Elektroinstallateure nahe verwandten Berufes besitzt und sich
        zusätzlich über fünf Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht
        einer fachkundigen Person ausweist.

3   Über die Gleichwertigkeit einer Ausbildung und über die dem
     Elektromonteur oder Elektrozeichner nahe stehenden Berufe
     entscheidet die Prüfungskommission nach Anhören des ESTI.

4   Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen
    
entscheidet das BBT.

5   Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird dem Bewerber
     in der Regel drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich 
     mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid umfasst die Begründung
     und eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Beschwerdebehörde
     und die Beschwerdefrist nennt.
  

Zeitliche
Beanspruchung
 
Beginn

Bei Bedarf

Ablauf 
Prüfung
 
Zertifikates 
BemerkungenTrägerschaft: Verband Zentralschweizerischer Elektro-
Installationsfirmen VZEI
 
Zusatztext

1   Die Praxisprüfung umfasst folgende Fächer:

Fach 1: Sicherheit 1)                3½ - 4½ Std. mündlich/und oder schriftlich


Fach 2: Projektierung 1)       3½ - 4½ Std. mündlich/und oder schriftlich

Fach 3: Technische              3½ - 4½ Std. mündlich/und oder schriftlich
           Projektanalyse 1)       

1) Fallfächer, Mindestnote 4